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   BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22   

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https://dejure.org/2023,12143
BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22 (https://dejure.org/2023,12143)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2023 - 4 StR 429/22 (https://dejure.org/2023,12143)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 (https://dejure.org/2023,12143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 23 StGB; § 46 StGB; § 344 StPO; § 264 StPO; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch: Tatentschluss, Kausalzusammenhang, Möglichkeit der Erfolgsvermeidung; mit gemeingefährlichen Mitteln: subjektive Voraussetzungen; Verdeckungsabsicht: bedingter Tötungsvorsatz); Strafzumessung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 301 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 264 StPO, § 315c Abs. 1 StGB, § 315d Abs. 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 69a StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit vorsätzlichem verbotenem Kraftfahrzeugrennen; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 ; StPO § 301 ; StGB § 69a
    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit vorsätzlichem verbotenem Kraftfahrzeugrennen; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    c) Die Rechtsmittelbeschränkung ist auch wirksam (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 9 mwN).

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12; Urteil vom 8. Dezember 2021 ? 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409 Rn. 10; Urteil vom 21. April 2022 ? 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349 Rn. 9, jew. mwN).

  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Dies setzt voraus, dass er davon ausgeht, die Aufdeckung der vorangegangenen Straftat durch die mit bedingtem Tötungsvorsatz ausgeführte Tathandlung als solche unabhängig vom Eintritt eines Todeserfolgs verhindern zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 4 StR 356/21, NStZ 2022, 476 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19

    Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Hierbei kommt aber nicht mehr der vertypte Milderungsgrund als solcher, also das der Strafrahmenverschiebung zugrundeliegende abstraktrechtliche Wertungsergebnis, sondern allein das konkrete Ausmaß und Gewicht der ihm zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 512/19, NStZ-RR 2020, 204, 205 mwN; SSW/Eschelbach, StGB, 5. Aufl., § 49 Rn. 19).
  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung;

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. - zum Ganzen - nur BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Hiermit hat sie dem Angeklagten - wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend geltend gemacht hat - zu Unrecht das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes strafmildernd zugute gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - 3 StR 472/21, JR 2022, 605 Rn. 10).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Nachdem die Strafkammer aufgrund des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 23 Abs. 2 StGB bereits den Strafrahmen zugunsten des Angeklagten gemäß § 49 Abs. 1 StGB verschoben hatte, war sie zwar nicht gehindert, den Umstand der unterbliebenen Tatvollendung in die zur Strafbemessung innerhalb dieses Rahmens gebotene Gesamtwürdigung erneut einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 3 StR 521/19 mwN).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Da nach ständiger Rechtsprechung als erfolgsursächlich im strafrechtlichen Sinn solche Bedingungen anzusehen sind, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 3 mwN), muss der Vorsatz oder - bei einem strafbaren Versuch - der Tatentschluss folglich die Vorstellung von der Möglichkeit der Erfolgsvermeidung umfassen (vgl. - zum vollendeten Tötungsdelikt - BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 91 f. mwN).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Dieses Mordmerkmal ist gegeben, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 8; Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 49, jew. mwN).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Bei einem vorsätzlichen Erfolgsdelikt muss auch dieser daher - in seinen wesentlichen Zügen - vom Willen des Täters umfasst sein (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 722 f. mwN).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22
    Da nach ständiger Rechtsprechung als erfolgsursächlich im strafrechtlichen Sinn solche Bedingungen anzusehen sind, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 3 mwN), muss der Vorsatz oder - bei einem strafbaren Versuch - der Tatentschluss folglich die Vorstellung von der Möglichkeit der Erfolgsvermeidung umfassen (vgl. - zum vollendeten Tötungsdelikt - BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 91 f. mwN).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

  • BGH, 10.02.2021 - 1 StR 500/20

    Mord (Begriff des gemeingefährlichen Mittels: Gefährlichkeit in der konkreten

  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 175/22

    Revisionsbegründung (Widerspruch Revisionsantrag und Revisionsbegründungsschrift:

  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 343/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; sexueller Mißbrauch unter

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 170/23
    a) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestandes bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 24).
  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 350/23

    Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit

    aa) Ein bedingter Vorsatz im Sinne der §§ 211, 212 StGB ist gegeben, wenn der Täter - im maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem er nach seiner Vorstellung zu einer Erfolgsabwendung noch in der Lage ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 24 mwN) - den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet (Willenselement).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vorliegen insbesondere einschlägiger

    Umgekehrt vermag das Fehlen von Strafschärfungsgründen regelmäßig eine Strafmilderung nicht zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 31; vom 2. Juni 2022 - 3 StR 472/21, JR 2022, 605 Rn. 10; vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14 Rn. 3; vom 5. März 1997 - 2 StR 641/96; vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23

    Tatgerichtliche Beweiswürdigung zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes;

    b) Daran gemessen ist die Beweiswürdigung des Landgerichts mit Rücksicht auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 19 mwN) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Es wird bei der erneuten Prüfung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bedenken haben, dass die verkehrsfeindliche Absicht des Angeklagten auch seine Vorstellung voraussetzen würde, eine ggf. erst als sicher erkannte Kollision mit der geöffneten Fahrertür noch vermeiden zu können (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 24 ff.; Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 102/23

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Behauptung einer relevanten belastenden

    Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 16 mwN; Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 31.08.2023 - 4 StR 435/22

    Beweiswürdigung zum versuchten schweren sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter

    Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 16 mwN; Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2023 ? 4 StR 429/22 Rn. 16; Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12 mwN).
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